Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Unsere AGB

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Tiwaz Armament AG gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen der Tiwaz Armament AG.

Als Kunde wird jede natürliche Person bezeichnet, welche mit der Tiwaz Armament AG eine geschäftliche Beziehungen eingeht. Für juristische Personen gelten gesonderte AGB, welche wir auf Anfrage zustellen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Tiwaz Armament AG hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird hier publiziert oder ist auf Anfrage erhältlich.


2. Informationen über Produkte

Die Informationen über Produkte werden von der Tiwaz Armament AG für die Kunden möglichst übersichtlich und leicht verständlich zusammengestellt.

Handelt es sich um Angaben des Herstellers, sind immer deren Angaben massgebend.

Änderungen am Produkt bezüglich Ausstattung oder Farbe seitens der Hersteller bleiben vorbehalten.

Die Tiwaz Armament AG ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich zu kommunizieren, kann für die vom Hersteller gemachten Angaben aber keine Gewähr leisten.


3. Preis

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF).

Händlerpreise verstehen sich immer exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4. Verfügbarkeit

Wird die sofortige Verfügbarkeit eines Produktes per Offerte bestätigt, kann das Produkt nach Zahlungseingang und falls notwendig, nach Erhalt des vom Kunden unterschriebenen, originalen Waffenerwerbsscheines (nachträglich “WES”) sowie einer Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass, CH-ID, Niederlassungsbewilligung C) am nächsten Arbeitstag versandt werden.

Bei Produkten, welche auf Bestellung des Kunden beschafft werden, sind die Angaben der Hersteller, unserer Exporteure sowie der zuständigen Behörden im In- und Ausland massgebend.

Die Tiwaz Armament AG hat keinen Einfluss auf die Einhaltung dieser Angaben und kann keine Gewähr für deren Einhaltung geben.


5. Vertragsabschluss

Angaben zu Produkten und Preisen, welche auf tiwazarmament.com publiziert sind, als Offerte oder per E-Mail gemacht werden, gelten als Angebot.

Das Angebot ist nur rechtlich verbindlich, wenn die Liefermöglichkeit für das Produkt bestätigt wird.

Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte schriftlich bestätigt und damit die AGB akzeptiert.

Falls eine Lieferung unmöglich ist, wird der Vertrag per sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert.

Vom Kunden bereits bezahlte Beträge werden vollumfänglich und umgehend zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit.

Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist die Tiwaz Armament AG zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.

Übergang von Nutzen und Gefahr: Erfüllungsort ist der Firmensitz der Tiwaz Armament AG, Hardturmstrasse 122a, 8005 Zürich.

Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Besteller über. Der Abschluss einer Transportversicherung und deren Kostentragung ist Sache des Bestellers, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Der Versand der bestellten Ware erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse sobald die gesamte Ware vom Lieferanten bei der Tiwaz Armament AG eingetroffen ist.


6. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, den gesamten Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung im Voraus auf das Bankkonto der Tiwaz Armament AG zu überweisen. Unsere Bankdaten finden Sie HIER.


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Konnte 14 Tage nach der Bestellung kein Zahlungseingang festgestellt werden, behält sich die Tiwaz Armament AG vor die Bestellung zu stornieren.

Alle Bestellungen werden erst nach Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrages versandt.

Bei allen Bestellungen, auch bei unklaren oder sehr langen Lieferzeiten muss eine Anzahlung von 50% des Kaufpreises gemacht werden. Die Anzahlung ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf unser Bankkonto zu überweisen.

In Einzelfällen können spezielle Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Dies ist ausschliesslich mit schriftlicher Bestätigung der Tiwaz Armament AG möglich.


7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, kann die Tiwaz Armament AG den bestehenden Vertrag per sofort auflösen und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Alle bereits bezahlten Beträge werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr umgehend zurückerstattet.


8. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen sind gemäss den AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der bestellten Ware verpflichtet.

Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind nur ausnahmsweise und nach freiem Ermessen der Tiwaz Armament AG möglich.

Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig von der bestellten Ware und vom Zeitpunkt der Stornierung.

Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.

Die Umtriebsentschädigung bei Stornierung speziell bestellter Waren beträgt 20% des Verkaufpreises.

Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet die Tiwaz Armament AG dem Kunden bereits bezahlte Beträge vollumfänglich zurück.

Stornierungen sind nur gültig wenn sie von der Tiwaz Armament AG schriftlich bestätigt werden.


9. Lieferkosten und Lieferbedingungen

Zu diesem Zeitpunkt liefern wir Waffen und andere bewilligungspflichtige Waren ausschließlich in die Schweiz.

Die Tiwaz Armament AG liefert ausschliesslich per Post. Abholungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Der Kunde kann bei Versand der Ware die Sendungsverfolgungsnummer der Schweizerischen Post AG verlangen.

Mit Übergabe der Sendung an die schweizerische Post AG durch die Tiwaz Armament AG geht die Haftung auf den Kunden über.

Priority Pakete sind von der Post bis max. 500.- versichert, Pakete Einschreiben bis max. 1500.-. Auf Wunsch des Kunden kann eine zusätzlich Versicherung bis max 5000.- des Warenwertes zum aktuellen Posttarif abgeschlossen werden.

Waffen und WES-pflichtige Waren werden als Einschreiben und auf Wunsch des Kunden als “Eigenhändig” versandt. Der Kunde muss sich bei der Übergabe der Sendung mit einem amtlichen Ausweis identifizieren.

Die Lieferkosten werden nach Grösse und Gewicht der Ware berechnet.

Bewilligungspflichtige Waffen und Bestandteile werden nur nach Erhalt eines vom Kunden unterschriebenen, originalen WES versandt.

Der Kunde muss der Tiwaz Armament AG zusammen mit dem originalen WES einen Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-Pass, CH-ID, Niederlassungsbewilligung C) senden.

Schusswaffen können anstatt an den Kunden auch an einen Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung (Waffenhandelsgeschäft) nach freier Wahl des Kunden versandt werden. In diesem Fall muss kein WES an die Tiwaz Armament AG gesendet werden.


10. Prüfpflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Erhalt der Sendung unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen.

Allfällige Mängel sind der Tiwaz Armament AG umgehend schriftlich zu melden.

Allfällige Beschädigungen sind innert fünf Tagen nach Erhalt der Sendung der Schweizerischen Post AG zu melden.


11. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe.

Schusswaffen und optischen Zielhilfen sind grundsätzlich vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.

In Einzelfällen und gegen vorherige schriftliche Bestätigung der Tiwaz Armament AG sind Ausnahmen möglich, dabei können zusätzlich Kosten entstehen. Die Tiwaz Armament AG entscheidet dann ob die Ware repariert, eine Gutschrift erfolgt, Ersatz geleistet, oder der Kaufpreis zurückerstattet wird.


12. Rücksendungen

Rücksendungen von Produkten erfolgen auf Rechnung des Kunden ausschliesslich gegen vorherige schriftliche Bestätigung der Tiwaz Armament AG.

Alle Rücksendungen sind per Einschreiben an die auf https://tiwazarmament.com/about/ publizierte Geschäftsadresse der Tiwaz Armament AG zu senden.

Unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen.

Alle Produkte sind bei Rücksendung mit sämtlichem Zubehör, in der Originalverpackung und fachgerecht zu verpacken.


13. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Alle Mängel müssen innerhalb dieser Frist schriftlich bei der Tiwaz Armament AG gemeldet werden.


14. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die Tiwaz Armament AG, soweit gesetzlich zulässig, sind vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fahrlässige, fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden.

Für Defekte, Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Arbeiten Dritter entstehen (z.B. Waffenhändler, Büchsenmacher), haftet die mit der vom Kunden zur Ausführung beauftragten Firma.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zürich.

Der Vertrag untersteht dem Schweizerischen Obligationen Recht (OR).

Die Tiwaz Armament AG operiert ausschliesslich innerhalb der anwendbaren Schweizerischen Gesetzgebung (WV, WG, KMG, GKG) und internationaler Gesetzgebung (ITAR, EAR, Wassenaar) bezüglich Import, Export und Handel mit Schusswaffen, deren Bestandteilen sowie deren Zubehör. Anfragen diese Gesetze und Regelungen zu umgehen werden den zuständigen Behörden weitergeleitet.

Sollte sich eine dieser Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder unmöglich erweisen, soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine gesetzliche Regelung, welche den Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ersetzt.





Stand Mai 2019